Einheitlicher onkologischer Basisdatensatz 2021


Nr3.1
GruppePatienten Stammdaten
FeldbezeichnungKrankenversichertennummer
DefinitionEindeutige GK-Versicherten-Nummer des Patienten.
AusprägungenIn den Regelverfahren der Krankenkassen (Datenaustausch mit den Leistungserbringern, Gesundheitskarte etc.) werden der unveränderbare Teil und der Bezug eines Familienangehörigen jeweils in
getrennten Datenfeldern verwendet.
Die Krankenkassennummer eines Hauptversicherten ist 9-stellig.
Der zweite unveränderbare Teil der Krankenversichertennummer (dabei handelt es sich um die
eigentliche Krankenversichertennummer, die ausschlaggebend für alle Verfahren ist), ist einer
bestimmten Person, dem Hauptversicherten, zugeordnet und begleitet ihn ein Leben lang.
Dieser Teil der Krankenversichertennummer hat 10 Stellen.
Der Bezug eines Angehörigen zum Mitglied wird über einen weiteren Nummern-Teil hergestellt.
Dieser ist ebenfalls 10 Stellen lang, d. h. alphanumerisch maximal 20 Stellen (ohne die
vorangestellte Krankenkasse).


Vorschlag für Änderung