Nr | 3.1 |
Gruppe | Patienten Stammdaten |
Feldbezeichnung | Krankenversichertennummer |
Definition | Eindeutige GK-Versicherten-Nummer des Patienten. |
Ausprägungen | In den Regelverfahren der Krankenkassen (Datenaustausch mit den Leistungserbringern, Gesundheitskarte etc.) werden der unveränderbare Teil und der Bezug eines Familienangehörigen jeweils in getrennten Datenfeldern verwendet. Die Krankenkassennummer eines Hauptversicherten ist 9-stellig. Der zweite unveränderbare Teil der Krankenversichertennummer (dabei handelt es sich um die eigentliche Krankenversichertennummer, die ausschlaggebend für alle Verfahren ist), ist einer bestimmten Person, dem Hauptversicherten, zugeordnet und begleitet ihn ein Leben lang. Dieser Teil der Krankenversichertennummer hat 10 Stellen. Der Bezug eines Angehörigen zum Mitglied wird über einen weiteren Nummern-Teil hergestellt. Dieser ist ebenfalls 10 Stellen lang, d. h. alphanumerisch maximal 20 Stellen (ohne die vorangestellte Krankenkasse). |