Die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Tumorzentren e. V. (ADT) und die Gesellschaft der epidemiologischen Krebsregister in Deutschland (GEKID) gemeinsam mit der Plattform § 65c, haben den gesetzlichen Auftrag nach § 65c SGB V, den bundesweit einheitlichen Onkologischen Basisdatensatz mit spezifischen Modulen festzulegen und zu pflegen.
Die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben erfolgt in der AG Daten, die aus stimmberechtigten Vertreter*innen von ADT und GEKID und Plattform § 65C (P65c) zusammensetzt. Weitere beratende Organisationen sind mit Gaststatus beteiligt, darunter
die Deutsche Krebsgesellschaft, die Patientenvertretung, das IT-Netzwerk der P65c sowie die Deutsche Krebshilfe/CCC Dokumentation.
Der aktualisierte Basisdatensatz wurde am 12. Juli 2021 im Bundesanzeiger publiziert.
Nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger müssen die festgelegten Parameter bundesweit von allen behandelnden Ärzten gemeldet werden und durch klinische Krebsregister § 65c erhoben werden.
Es steht eine bundesweit einheitliche XML-Schnittstelle für die technische Umsetzung der inhaltlichen Vorgaben des einheitlichen Onkologischen Basisdatensatzes zur Verfügung.
Aktuell werden weitere Module entwickelt, wie gastrointestinale Karzinome.
Im Rahmen des vom BMG geförderten Projektes wurde ein Regelwerk zur Aktualisierung des Onkologischen Basisdatensatzes und seiner Module entwickelt.