Nr | 15.1 |
Gruppe | Nebenwirkungen von Strahlentherapie oder systemischer Therapie |
Feldbezeichnung | Nebenwirkungen nach CTCAE-Grad |
Definition | Gibt an, zu welchem Schweregrad von Nebenwirkungen es bei der Bestrahlung oder der systemischen Therapie gekommen ist. |
Ausprägungen | K = keine 1 = mild 2 = moderat 3 = schwerwiegend 4 = lebensbedrohlich 5 = tödlich U = unbekannt |
Hinweise | Bei der Bestrahlung sind sogenannte akute Nebenwirkungen bis zum 90. Tag nach Bestrahlungsbeginn gemeint. Bei Grad 3-5 ist Art der Nebenwirkung zu dokumentieren. Wenn Nebenwirkungen mit einem Grad 3 oder höher auftreten, ist jede dieser Nebenwirkungen unter Angabe des Grades zu übermitteln. Andernfalls reicht die Angabe des höchsten aufgetretenen Grades ohne Angabe einer Art der Nebenwirkung. |