Die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Tumorzentren e. V. (ADT) und die Gesellschaft der epidemiologischen Krebsregister in Deutschland (GEKID), umbenannt in Deutsche Krebsregister e. V. (DKR), gemeinsam mit der Plattform § 65c, haben den gesetzlichen Auftrag nach § 65c SGB V, den bundesweit einheitlichen Onkologischen Basisdatensatz mit spezifischen Modulen festzulegen und zu pflegen.
Die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben erfolgt in der AG Daten, die sich aus stimmberechtigten Vertretenden von ADT und GEKID und Plattform § 65c zusammensetzt. Weitere beratende Organisationen sind mit Gaststatus beteiligt, darunter die Deutsche Krebsgesellschaft, die Patientenvertretung, das IT-Netzwerk der Plattform § 65c sowie die Deutsche Krebshilfe/CCC Dokumentation.
Der aktualisierte Basisdatensatz wurde am 12. Juli 2021 im Bundesanzeiger publiziert.
Nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger müssen die festgelegten Parameter bundesweit von allen behandelnden Ärztinnen und Ärzten gemeldet und durch klinische Krebsregister § 65c erhoben werden.
Es steht eine bundesweit einheitliche XML-Schnittstelle für die technische Umsetzung der inhaltlichen Vorgaben des einheitlichen Onkologischen Basisdatensatzes zur Verfügung.
Aktuell werden weitere Module für gastrointestinale und gynäkologische Tumoren entwickelt.
Im Rahmen des vom BMG geförderten Projektes wurde ein Regelwerk zur Aktualisierung des Onkologischen Basisdatensatzes und seiner Module erstellt. Das Regelwerk mit Stand 11.2023 ist von der AG Daten überarbeitet worden.
Das Schaubild fasst die Prozesse zusammen.
Änderungsvorschläge für den einheitlichen Onkologischen Basisdatensatz können unter Vorschläge eingereicht werden.